Verwalterwechsel

Warum kleine WEGs oft keinen Verwalter finden

Eine WEG mit sechs Einheiten in Stuttgart-Ost sucht seit Monaten einen neuen Verwalter. Angefragt wurden acht Firmen. Fünf haben gar nicht geantwortet, zwei lehnten mit Verweis auf „keine Kapazitäten" ab, eine schickte ein Angebot, das doppelt so teuer war wie das, was vergleichbare größere Objekte zahlen. Diese Situation ist für kleinere Eigentümergemeinschaften in vielen deutschen Großstädten inzwischen der Normalfall.

Warum große Verwaltungen kleine Objekte meiden

Der Grund ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, auch wenn er für betroffene Eigentümer frustrierend ist. Eine Hausverwaltung hat für jedes Objekt einen gewissen Fixaufwand — unabhängig von der Anzahl der Einheiten: die Organisation der Eigentümerversammlung, die Erstellung der Jahresabrechnung, die Ansprechbarkeit bei Rückfragen.

Bei einem großen Objekt verteilt sich der Fixaufwand auf viele Wohnungen. Bei einem kleinen Objekt bleibt derselbe Aufwand — bei deutlich geringerem Ertrag.

Für Verwaltungen, die auf große Portfolios optimiert sind, lohnt sich das operativ oft nicht — deshalb setzen viele etablierte Anbieter faktisch eine Mindestgröße voraus, auch wenn das selten offen kommuniziert wird. Hinzu kommt: Viele größere Verwaltungen arbeiten mit standardisierten, oft noch analogen Prozessen, die auf Skalierung ausgelegt sind.

Die Konsequenzen für Beiräte

Lange Wartezeiten

Verwaltersuche zieht sich teilweise über mehrere Eigentümerversammlungen hinweg.

Überteuerte Angebote

Wenige Anbieter reagieren überhaupt — die Verhandlungsposition ist entsprechend schwach.

Verwalterlose Zeiträume

Wichtige Entscheidungen wie dringende Instandhaltungen können nicht rechtssicher getroffen werden.

Im Extremfall bleibt WEGs, die sich intern nicht einigen können und auch keinen Interessenten finden, nur der Weg über das Gericht: Ein Eigentümer kann beantragen, gerichtlich zur Einberufung einer Versammlung ermächtigt zu werden, oder in besonders dringenden Fällen sogar die gerichtliche Bestellung eines Verwalters verlangen. Das ist rechtlich möglich, aber aufwendig und zeitintensiv — und sollte die letzte Option bleiben, nicht die Lösung für ein strukturelles Marktproblem.

Woran man erkennt, dass eine Verwaltung tatsächlich passt

  • Transparente Preisstaffeln statt Einzelfall-Angeboten — ein Zeichen, dass kleinere Objekte Teil des Geschäftsmodells sind, nicht Ausnahmefall.
  • Explizit genannte Zielgröße — Anbieter, die sagen, für welche Objektgrößen sie arbeiten, filtern nicht heimlich nach Ertrag pro Objekt.
  • Digitale Grundprozesse statt Abläufe, die auf große Portfolios zugeschnitten sind.

Warum WEG-Kontor genau diese Nische bedient

WEG-Kontor Stuttgart wurde gezielt für den Bereich gegründet, den viele etablierte Verwaltungen meiden: Objekte mit typischerweise 4 bis 15 Einheiten. Es gibt keine unausgesprochene Mindestgröße — jede Objektgröße innerhalb der veröffentlichten Preisstaffeln wird bearbeitet. Objekte bis 7 Einheiten werden zu einem Pauschalpreis verwaltet, ab 8 Einheiten wird pro Einheit abgerechnet, mit sinkendem Satz bei wachsender Größe. Wer selbst nachrechnen möchte, findet die konkreten Zahlen im Kostenrechner.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine gesetzliche Mindestgröße für WEG-Verwaltungen?

Nein. Rechtlich kann jede Eigentümergemeinschaft, unabhängig von der Anzahl der Einheiten, einen Verwalter bestellen. Mindestgrößen sind eine wirtschaftliche Entscheidung einzelner Anbieter, keine gesetzliche Vorgabe.

Was können Beiräte konkret tun, wenn sich niemand meldet?

Gezielt nach Verwaltungen suchen, die kleine Objektgrößen explizit als Zielgruppe nennen, statt breit an große, auf Portfolios ausgelegte Anbieter zu schreiben.

Ist eine kleine WEG automatisch unwirtschaftlich für eine Verwaltung?

Nur bei Preismodellen, die auf große Objekte kalkuliert sind. Mit passender Preisstaffel lässt sich auch ein 5- oder 6-Einheiten-Objekt wirtschaftlich betreuen.

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FS

Florin Schürkens Gründer von WEG-Kontor Stuttgart. Mehr über WEG-Kontor erfahren

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