Leistungsverzeichnis: WEG-Verwaltung und Mietverwaltung im Überblick
Hier finden Sie jede Vergütung, die bei uns anfallen kann — die laufende Grundvergütung ebenso wie einzelne Sondervorgänge. Nichts davon steht im Kleingedruckten eines Vertrags, sondern hier, bevor Sie unterschreiben. Alle Preise netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Verwalten Sie eine Eigentümergemeinschaft, beginnen Sie unten bei der WEG-Verwaltung. Vermieten Sie einzelne Einheiten, springen Sie direkt zur Mietverwaltung weiter unten.
Preisliste als PDF herunterladenGrundvergütung nach Objektgröße — WEG-Verwaltung
Die Grundvergütung deckt die laufende kaufmännische Verwaltung ab: Buchhaltung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung sowie die allgemeine Korrespondenz.
Was zusätzlich anfällt — und warum
Die Grundvergütung deckt den laufenden Betrieb. Für einzelne, nicht wiederkehrende Vorgänge fallen die folgenden Vergütungen an — jede einzeln aufgeschlüsselt, damit Sie vorab wissen, wofür Sie zahlen und wofür nicht.
Eigentümer-Angelegenheiten
Vorgänge rund um das Eigentum selbst — sie betreffen einzelne Eigentümer, nicht die Gemeinschaft als Ganzes, und werden entsprechend separat abgerechnet.
WEG-Verwaltung
Vorgänge, die über die laufende Grundverwaltung hinausgehen — planbar, aber nicht jeden Monat der Fall.
Dienstleistungen nach Aufwand
Für alles, was sich nicht sinnvoll pauschalieren lässt — etwa Sonderauskünfte, umfangreiche rechtliche Abstimmungen oder Aufgaben außerhalb des hier aufgeführten Leistungskatalogs.
Wegezeiten gelten als Arbeitszeit.
Mietverwaltung / Sondereigentumsverwaltung
Getrennt von der WEG-Verwaltung: Vermieten Sie eine oder mehrere Einheiten in einer Eigentümergemeinschaft, übernehmen wir auf Wunsch zusätzlich das Mietverhältnis — Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter und laufende Korrespondenz. Dieser Auftrag ist unabhängig von der WEG-Verwaltung und wird individuell von Ihnen als Eigentümer beauftragt, nicht von der Eigentümergemeinschaft.
Zusatzvergütungen Mietverwaltung
Auch bei der Mietverwaltung fallen für einzelne Vorgänge Zusatzvergütungen an — seltener als bei der WEG-Verwaltung, da die laufende Betreuung bereits in der Grundvergütung enthalten ist.
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