Zwei Eigentümer, gleiches Haus: Eine besitzt eine 38-m²-Einraumwohnung im Erdgeschoss, der andere eine 145-m²-Maisonette im Dachgeschoss. Beide sitzen in derselben Eigentümerversammlung, beide bekommen dieselbe Jahresabrechnung, beide haben eine Stimme. Warum sollte die Verwaltung für den einen mehr kosten als für den anderen?
Drei Abrechnungsmodelle im Vergleich
Pro Einheit
Jede Wohnung zahlt denselben Grundbetrag, unabhängig von Größe oder Wert. Am weitesten verbreitet bei der WEG-Verwaltung.
Nach Wohnfläche / MEA
Größere Wohnungen zahlen mehr — obwohl der Verwaltungsaufwand pro Eigentümer nahezu identisch bleibt.
Objekt-Pauschale
Ein Fixpreis für das ganze Haus, unabhängig von der Anzahl der Einheiten — in der Praxis nur bei sehr kleinen Objekten sinnvoll.
Warum „pro Einheit" das fairste Modell ist
Der entscheidende Punkt: Verwaltungsaufwand entsteht pro Eigentümerverhältnis, nicht pro Quadratmeter. Jede Einheit bedeutet eine eigene Stimme in der Versammlung, eine eigene Zeile in der Jahresabrechnung, einen eigenen Ansprechpartner, ein eigenes Hausgeldkonto.
Eine 150-m²-Wohnung erzeugt nicht mehr Verwaltungsarbeit als eine 40-m²-Wohnung — beide sind genau ein Eigentümer mit genau einer Stimme.
Eine Abrechnung nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteil koppelt den Preis an die falsche Variable: den Immobilienwert statt an den tatsächlichen Aufwand. Das führt dazu, dass Eigentümer größerer Einheiten faktisch die Verwaltung der kleineren mitfinanzieren — ohne dass dafür ein sachlicher Grund besteht.
Wo eine Pauschale trotzdem Sinn ergibt
Bei sehr kleinen Objekten wird die Pro-Einheit-Logik unpraktisch: Der Unterschied zwischen einem Aufwand für 4 oder 7 Einheiten ist marginal, eine Abrechnung mit Nachkommastellen wirkt dort eher verwirrend als transparent. Deshalb kalkuliert WEG-Kontor Objekte bis 7 Einheiten mit einer festen Pauschale von 279 € netto/Monat — und wechselt erst ab 8 Einheiten, wo der Unterschied real ins Gewicht fällt, zur klassischen Pro-Einheit-Staffel.
| Objektgröße | Modell |
|---|---|
| bis 7 Einheiten | 279 € netto/Monat pauschal |
| 8–15 Einheiten | 35 € netto pro Einheit/Monat |
| 16–25 Einheiten | 33 € netto pro Einheit/Monat |
| ab 26 Einheiten | individuelles Angebot |
Dasselbe Prinzip beim Kombi-Preis
Auch bei der Kombination von WEG- und Mietverwaltung für dieselbe Einheit gilt: Statt eines abstrakten Rabattsatzes zeigen wir direkt den konkreten Kombi-Preis pro Einheit. Ein Prozentwert ohne Vergleichsbasis sagt wenig aus — der tatsächliche Betrag, den man am Monatsende zahlt, ist die Zahl, die zählt.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine 40-m²-Wohnung günstiger in der Verwaltung als eine 150-m²-Wohnung?
Bei einer Abrechnung pro Einheit kostet beides gleich viel — der Verwaltungsaufwand pro Eigentümer ist unabhängig von der Wohnfläche im Wesentlichen identisch.
Warum eine Pauschale bis 7 Einheiten statt Pro-Einheit-Preise?
Bei sehr kleinen Objekten unterscheidet sich der Aufwand zwischen 4 und 7 Einheiten kaum — eine einfache Pauschale ist dort transparenter als eine Rechnung mit Nachkommastellen.
Warum wird der Kombi-Rabatt nicht als Prozentsatz angegeben?
Weil der konkrete Endpreis aussagekräftiger ist als ein abstrakter Rabattsatz — der tatsächliche Kombi-Preis wird direkt sichtbar gemacht.